Lt. Gesetz ist der Eigentümer einer Ferienunterkunft verpflichtet, dem Kunden einen Gesamtpreis
zu nennen. Würden aber demzufolge die Kosten
der Endreinigung in die Miete mit eingerechnet, wäre der Mietpreis auf die Dauer
überteuert. Wahlweise darf ein Eigentümer die Endreinigungskosten auch optional benennen.
Wird eine Endreinigungspauschale gelistet - Sie möchten aber die
Reinigung selbst vornehmen und die Pauschale nicht bezahlen - wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Tagesmieten verlangt.
Diese separate Kaution wird fällig vor Ort, bei Schlüsselübergabe und in Bar. Der Betrag wird
bei Abreise zurück erstattet, sofern die Ferienunterkunft ordnungsgemäß, sauber (inkl. Fenster- und
Terrassenreinigung) und am Abreisetag bis 10 Uhr verlassen wird. Bettwäsche, Hand- und
Geschirrtücher werden nicht zur Verfügung gestellt, da die Wäsche im Endreinigungspreis enthalten ist. Bettbezüge und Handtücher
müssen eigens mitgebracht werden!